Eurocomfortsolar UG
Adresse: Erlenweg 4, 61352 Bad Homburg, Deutschland
Vertretungsberechtiger Geschäftsführer: Michail Hejfee
Telefon: +49(176)777-77-947
STN: 003 232 00221
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Gegenstand des Vertrags
1.1. Das Unternehmen bietet Dienstleistungen im Bereich der Montage von Solaranlagen, einschließlich der Installation von Befestigungen und der Verlegung von Kabeln, an.
1.2. Das Unternehmen verkauft keine Solarmodule und bietet keine Elektrikerleistungen an. \
2. Bedingungen für die Durchführung der Arbeiten
2.1. Die Ausführungsfristen werden schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
2.2. Die Termine können aus folgenden objektiven Gründen verschoben werden:
- - Ungünstige Wetterbedingungen.
- - Verzögerungen seitens des Kunden (z. B. fehlende Solarmodule, fehlender Zugang zum Objekt). 2.3. Falls die Verzögerung durch den Kunden verursacht wird, ist das Unternehmen berechtigt, zusätzliche Gebühren für Stillstandszeiten, Transportkosten oder zusätzlichen Arbeitsaufwand zu erheben. \
3. Erstbesichtigung und Kostenvoranschlag
3.1. Die Erstbesichtigung des Objekts sowie die Erstellung eines Kostenvoranschlags und der technischen Dokumentation sind kostenlos, sofern ein Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen wird. 3.2. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrags ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Kosten für:
- - Transportkosten.
- - Arbeitszeit der Spezialisten, einschließlich der Erstellung des Kostenvoranschlags und der technischen Dokumentation, zu erstatten.
4. Haftung der Parteien
4.1. Das Unternehmen haftet für die Qualität der ausgeführten Montagearbeiten. 4.2. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für die Qualität der vom Kunden bereitgestellten Geräte (Solarmodule, Wechselrichter usw.). 4.3. Der Kunde ist verpflichtet, Zugang zum Objekt zu gewährleisten und alle notwendigen Materialien rechtzeitig bereitzustellen.
5. Garantien und Wartung
5.1. Die Garantie für Montagearbeiten beträgt 5 Jahre. 5.2. Innerhalb des ersten Jahres nach der Installation bietet das Unternehmen eine kostenlose technische Wartung an, einschließlich der Überprüfung von Befestigungen und Kabeln. 5.3. Festgestellte Mängel an den vom Kunden bereitgestellten Geräten (Solarmodule, Wechselrichter) werden dem Kunden zur weiteren Klärung mit dem Hersteller gemeldet.
6. Zahlung
6.1. Die Zahlung für die Dienstleistungen erfolgt zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen. 6.2. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, eine Verzugsstrafe in Höhe von 5 % des Auftragswerts pro Monat zu zahlen.
7. Vertragskündigung
7.1. Der Kunde kann den Vertrag vor Beginn der Montagearbeiten kündigen. In diesem Fall sind die entstandenen Kosten für:
- - Transportkosten.
- - Erstellung des Kostenvoranschlags und der technischen Dokumentation zu erstatten. 7.2. Wenn die Arbeiten bereits begonnen haben, ist der Kunde verpflichtet, den bereits ausgeführten Arbeitsumfang zu bezahlen.
8. Höhere Gewalt
8.1. Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, einschließlich Wetterbedingungen, Lieferunterbrechungen oder kundenbedingte Umstände.
9. Anwendbares Recht
9.1. Alle Streitigkeiten unterliegen dem deutschen Recht.
10. Zusammenarbeit und Partnerschaften
10.1. Das Unternehmen ist bereit, mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten, die vollständige Dienstleistungen für die Installation von Solaranlagen anbieten, aber qualifizierte Montagearbeiten benötigen. 10.2. Bedingungen der Zusammenarbeit:
- - Das Unternehmen verpflichtet sich, die Montagearbeiten termingerecht und in der im Vertrag festgelegten Qualität auszuführen.
- - Der Partner verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen zum Projekt (technische Daten, Fristen, Spezifikationen) bereitzustellen und den Zugang zum Objekt zu gewährleisten. 10.3. Regelmäßige Zusammenarbeit:
- - Für langfristige Partnerschaften können Rahmenverträge abgeschlossen werden, die das Arbeitsvolumen, die Zahlungsmodalitäten und die Verpflichtungen der Parteien regeln. 10.4. Haftung der Parteien:
- - Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für die Qualität der vom Partner bereitgestellten Ausrüstung.
- - Der Partner verpflichtet sich, die Dienstleistungen des Unternehmens rechtzeitig zu bezahlen. 10.5. Garantien:
- - Das Unternehmen gewährt eine Garantie auf die Qualität der durchgeführten Montagearbeiten für einen Zeitraum von 2Jahren.
- - Die Garantiebestimmungen werden für jedes Projekt individuell vereinbart. 10.6. Vertragskündigung: Jede Partei kann den Vertrag kündigen, indem sie die andere Partei 14 Tage vor dem geplanten Kündigungsdatum informiert, sofern nicht anders im Vertrag angegeben